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   BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24   

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BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24 (https://dejure.org/2024,7544)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2024 - 204 VAs 62/24 (https://dejure.org/2024,7544)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2024 - 204 VAs 62/24 (https://dejure.org/2024,7544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 20, § 21, § 56c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6, § 64; BtMG § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2
    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Ermessensentscheidung, Staatsanwaltschaft, Untersuchungshaft, Bescheid, Facharzt, Strafhaft, Ermessen, Strafvollstreckung, Therapie, Eigenkonsum, Drogenkonsum, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche ...

  • rewis.io

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Gesamtfreiheitsstrafe, Ermessensentscheidung, Staatsanwaltschaft, Untersuchungshaft, Bescheid, Facharzt, Strafhaft, Ermessen, Strafvollstreckung, Therapie, Eigenkonsum, Drogenkonsum, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20

    Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Fehlt es an einer dieser Tatbestandsvoraussetzungen, so lehnt die Vollstreckungsbehörde die Zurückstellung ab; ein Ermessen besteht insoweit nicht (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat ihre Ursache in der Sucht hatte, ist demgemäß nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2019 - 1 VAs 75/19 -, StV 202, 405, juris Rn. 4, und vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, juris Rn. 20; zustimmend Senat, Beschluss vom 23.03.2023 - 204 VAs 564/22 -, nicht veröffentlicht; so auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2021 - 203 VAs 533/20 -, nicht veröffentlicht; s. auch Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 27; Fabricius, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 35 Rn. 96; BeckOK BtMG/Bohnen, 22. Ed. 15.03.2024, § 35 Rn. 118; Weber, in Weber/Kornprobst/Maier, a.a.O., § 35 Rn. 36, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr reicht es aus, dass die Betäubungsmittelabhängigkeit der "Motor" für die Straftat war, dass die Straftat ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht oder in ganz anderer Weise ausgeführt worden wäre (BayObLG, Beschluss vom 21.09.2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 50; vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 VAs 215/20

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit und

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Der erforderliche Kausalzusammenhang liegt nicht bereits darin, dass zur Tatzeit eine Rauschmittelabhängigkeit bestanden hat, in der - unabhängig vom konkreten Einzelfall - allgemein eine Erklärung für das begangene Delikt gefunden werden kann (BayObLG, Beschluss vom 21.09.2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 49).

    Vielmehr reicht es aus, dass die Betäubungsmittelabhängigkeit der "Motor" für die Straftat war, dass die Straftat ohne die Betäubungsmittelabhängigkeit nicht oder in ganz anderer Weise ausgeführt worden wäre (BayObLG, Beschluss vom 21.09.2020 - 203 VAs 215/20 -, juris Rn. 50; vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2015 - 2 VAs 11/15

    Körperverletzung - Betäubungsmittelabhängigkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Gegenstand der Überprüfung durch den Senat ist dabei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft (hier: Verfügung vom 06.12.2023) in der Gestalt, die sie im Vorschaltverfahren (§ 24 Abs. 2 EGGVG, § 21 StVollStrO) durch den Bescheid des Generalstaatsanwalts (hier: vom 11.01.2024) erhalten hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 24 EGGVG Rn. 7).

    b) Ebenso wie die Voraussetzungen einer Betäubungsmittelabhängigkeit zweifelsfrei vorliegen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 42), muss auch der für die Zurückstellung nach § 35 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang nach dem eindeutigen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG feststehen (KG, Beschlüsse vom 22.03.2013 - 4 VAs 17/13 -, juris Rn. 7, und vom 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10) und bewiesen werden.

  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 194/23

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Umgekehrt trägt die Feststellung einer zu Beschaffungsdelikten führenden physischen oder jedenfalls psychischen Betäubungsmittelabhängigkeit regelmäßig die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB, ohne dass es auf den Grad oder die Ausprägung der Abhängigkeit im Einzelnen ankommt (BGH, Urteil vom 16.08.2023 - 5 StR 194/23 -, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 75/22

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtlich

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Bei einer Feststellung im Urteil, dass die Taten aufgrund der Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten begangen wurden, läge es nahe, eine Unterbringung nach § 64 StGB in den Blick zu nehmen, zumal diese Vorrang gegenüber der vollstreckungsrechtlichen Sonderregelung des § 35 BtMG hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2022 - 3 StR 75/22 -, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 1 VAs 21/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz früherer Therapieabbrüche

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat ihre Ursache in der Sucht hatte, ist demgemäß nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2019 - 1 VAs 75/19 -, StV 202, 405, juris Rn. 4, und vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, juris Rn. 20; zustimmend Senat, Beschluss vom 23.03.2023 - 204 VAs 564/22 -, nicht veröffentlicht; so auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2021 - 203 VAs 533/20 -, nicht veröffentlicht; s. auch Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 27; Fabricius, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 35 Rn. 96; BeckOK BtMG/Bohnen, 22. Ed. 15.03.2024, § 35 Rn. 118; Weber, in Weber/Kornprobst/Maier, a.a.O., § 35 Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    b) Ebenso wie die Voraussetzungen einer Betäubungsmittelabhängigkeit zweifelsfrei vorliegen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 42), muss auch der für die Zurückstellung nach § 35 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang nach dem eindeutigen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG feststehen (KG, Beschlüsse vom 22.03.2013 - 4 VAs 17/13 -, juris Rn. 7, und vom 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10) und bewiesen werden.
  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 1 VAs 75/19
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    Eine bloße, wenn auch mit gewichtigen Anhaltspunkten begründete Vermutung, dass die Tat ihre Ursache in der Sucht hatte, ist demgemäß nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschlüsse vom 10.09.2019 - 1 VAs 75/19 -, StV 202, 405, juris Rn. 4, und vom 18.06.2014 - III-1 VAs 21/14 -, juris Rn. 20; zustimmend Senat, Beschluss vom 23.03.2023 - 204 VAs 564/22 -, nicht veröffentlicht; so auch BayObLG, Beschluss vom 25.02.2021 - 203 VAs 533/20 -, nicht veröffentlicht; s. auch Senat, Beschluss vom 28.01.2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 27; Fabricius, in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl. 2022, § 35 Rn. 96; BeckOK BtMG/Bohnen, 22. Ed. 15.03.2024, § 35 Rn. 118; Weber, in Weber/Kornprobst/Maier, a.a.O., § 35 Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • KG, 22.03.2013 - 4 VAs 17/13

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG;

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    b) Ebenso wie die Voraussetzungen einer Betäubungsmittelabhängigkeit zweifelsfrei vorliegen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 42), muss auch der für die Zurückstellung nach § 35 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang nach dem eindeutigen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG feststehen (KG, Beschlüsse vom 22.03.2013 - 4 VAs 17/13 -, juris Rn. 7, und vom 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10) und bewiesen werden.
  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 204 VAs 62/24
    b) Ebenso wie die Voraussetzungen einer Betäubungsmittelabhängigkeit zweifelsfrei vorliegen müssen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2015 - 2 VAs 11/15 -, StV 2017, 307, juris Rn. 42), muss auch der für die Zurückstellung nach § 35 BtMG erforderliche Kausalzusammenhang nach dem eindeutigen Wortlaut des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG feststehen (KG, Beschlüsse vom 22.03.2013 - 4 VAs 17/13 -, juris Rn. 7, und vom 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10) und bewiesen werden.
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